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  • Kathrin Hartmann

Besinnliches Arbeitsrecht: Die Macht der „Bürokratiemonster“ brechen und über Ziele nachdenken:

Aktualisiert: 21. Aug. 2023

Arbeitsrecht Hacks Vol. 2


Eine Frau hält ihre beiden Hände in Form eines Fensters vor eine verschwommene Kulisse.


Was haben das neue Nachweisgesetz (NachwG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gemeinsam? Richtig: Für Unternehmen versprechen sie auf den ersten Blick Bürokratie ohne Ende.


So höre ich viele Klagen: Nicht genug damit, dass durch das neue Nachweisgesetz die Arbeitsverträge überarbeitet werden müssen und viel Gedrucktes anfällt. Zu diesem „Papiertiger“ kommen für größere Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden nun die „LkSG-Pflichten“ hinzu, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Sie müssen ihr Compliance-Managementsystem überarbeiten – auch im Hinblick auf Mindestlohn, Gleichbehandlung und den Gender Pay Gap. Und ab 2023 erwarten uns noch die Arbeitszeiterfassung und die Umsetzung der Whistleblower-Richtline.


Was Unternehmen konkret tun können, damit die anstehenden Neuerungen nicht nur Missmut, Kosten und Aufwand „für die Schreibtischschublade“ bringen: sich persönlich und in der eigenen Organisation auf ein klares Ziel fokussieren. Sinnlose Bürokratie mag mancherorts eine Folge von Gesetzen sein, aber, wen wundert´s, sie haben natürlich ein anderes Ziel:

  • Ziel des Lieferkettengesetzes ist der Schutz von Menschenrechten,

  • Ziel des Nachweisgesetzes ist die Transparenz der Arbeitsbedingungen,

  • Ziel der Arbeitszeiterfassung ist der Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden und

  • Ziel der Whistleblower-Richtlinie ist der Schutz von Menschen, die wichtige Hinweise zu kriminellen Aktivitäten in Unternehmen geben.

Alles erstrebenswerte Ziele, oder? Etwas Aufwand und Bürokratie bleiben. Aber mit dem Fokus auf den Sinn und Zweck erscheint uns das nicht nur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das also könnte der Vorsatz 2023 sein: Einen Schritt zurück gehen und sich fragen „Worum geht’s eigentlich?“ und „Wie erreichen wir das?“. Weniger „Das haben wir schon immer so gemacht“ und mehr Hinterfragen, Umdenken und Neudenken. Nur so werden wir zu echten Gestaltern der neuen Arbeitswelt.


 

Über die Autorin

Kathrin Hartmann hat blonde Haare in einem Dutt zusammengesteckt. Sie trägt eine feine Brille mit schwarzen Rahmen. Sie trägt ein graues Tshirt und steht vor einem unscharfen Hintergrund. Sie lächelt

Rechtsanwältin Kathrin Hartmann macht deutlich: Handlungsoptionen gibt es immer– selbst im engsten arbeitsrechtlichen Korsett. Für uns stellt sie Tipps und Tricks zum Thema „New Pay & Arbeitsrecht“ zusammen (z.B. in unserem Newsletter Gehaltvolle Zeilen oder in Weiterbildungsangeboten auf unserem Campus) und lotet aus, wie neue Formen der monetären und nicht-monetären Vergütung gewinnbringend für alle umsetzbar sind.


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